AGB
Indem sie einen Termin mit mir buchen und/oder in Auftrag geben, oder sich mit mir, nur mündlich einverstanden erklären, gehen sie mit mir automatisch einen Dienstleitungsvertrag ein und sind somit mit diesen AGB automatisch in allen Punkten einverstanden.
§1 Dienstleistungsvertrag
Mit dem Anwenden meiner Fähigkeiten und meiner Kenntnisse in der Heilkunde sowie Beratung, Diagnose und Therapie am Tiere, erbringe ich einen Dienst gegenüber dem Kunden und nicht erst mit der Heilung des betreffenden Tieres.
Ein Heilversprechen wird zur keiner Zeit gegeben, so wie es die Tierärzte auch nicht tun!
Das Honorar ist für die jeweils erfolgte Dienstleistung und, ebenfalls wie bei jedem Tierarzt, kein Erfolgshonorar.
Untersuchung und Behandlung erfolgen gem. §§ 611 und 612 BGB sowie auf der Grundlage der AGB’s
Auskunftspflicht THP
Ich bin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Kundendaten verpflichtet – zum Beispiel bei meldepflichtigen Diagnosen oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung.
Ich führe stets Aufzeichnungen über meine Leistungen (Patientenakte).
Dem Kunden steht eine Einsicht in diese Patientenakte nicht zu. Daher kann der Kunde auch nicht die Herausgabe der Patientenakte fordern. Auf Anfrage kann ich diese gern kopieren, was aber Kosten nach sich zieht.
Wenn sich Originale in der Patientenakte befinden, werde ich diese kopieren und als solche kennzeichnen. Die Patientenakten werden von mir 10 Jahre nach der letzten Behandlung aufgehoben, danach werden sie vernichtet.
Das Vernichten der Patientenakte wird nicht durchgeführt, wenn Gründe der Beweislast vorliegen.
Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht des Tieres liegt zu keiner Zeit in meiner Hand. Der Tierbesitzer hat über die ganze Behandlungszeit die Aufsichtspflicht.
§2 Haftung
Ansprüche aus versehentlicher oder unwissentlicher Fehlinformation sind soweit nach BGB zulässig – ausgeschlossen.
Vom mir werden überwiegend Heilungsmethoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind.
Gemäß HeilMWerbG §3 weise ich darauf hin, dass die Wirksamkeit dieser Methode Wissenschaftlich nicht anerkannt ist.
Deshalb wird ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert und darüber hinaus gesetzlich unzulässig.
§3 Obliegenheiten des Kunden
Da ich den Kunden zur keiner aktiven Mitwirkung verpflichten kann, bin ich dazu berechtigt die Behandlung abzubrechen, wenn der Kunde Beratungsinhalte verneint, falsche oder bewusst lückenhafte Anamnese Auskünfte erteilt und dadurch das Vertrauensverhältnis nicht mehr besteht, Therapiemaßnahmen vereitelt werden und sich bewußt negativ über meine Arbeit geäußert wird.
§4 Terminvereinbarung
Als vertraglich gebundene Vereinbarung gelten: wenn diese mündlich, fernmündlich, Telefonisch, per E-mail oder auf dem Postweg beschlossen wurden und von mir bestätigt wurden.
Bei unvorhergesehenen Vorkommnissen, bei Hausbesuchen, die eine Verspätung nach sich ziehen werde ich mich telefonisch melden, insofern mir eine Telefonnummer hinterlassen wurde.
Rücktritt vom Termin durch Kunden
Sollte der Kunde bei Ankunft von mir von dem Dienstvertrag zurücktreten oder ist nicht anwesend am vereinbarten Termin, werden dem Kunden die entstandenen Aufwandskosten und Bearbeitungspauschale in Höhe von 30,00 € in Rechnung gestellt.
Ausgenommen von dieser Rechnung sind wichtige, unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB.
§5 Behandlung vom Tier ohne Anwesenheit des Tiereigentümers.
Ist ein Kunde bei einem Termin nicht anwesend und gibt sein Einverständnis zur Behandlung seines Tieres /Tiere durch mich in seiner Abwesenheit an eine andere Person, übernehme ich keinerlei Haftung für die vom Tier verursachten schaden in seinem Beisein.
§6 Zahlungsbedingungen
Als Tierheilpraktiker erbringe ich eine Dienstleistung und habe Anspruch auf ein Honorar.
Das Honorar wird individuell zwischen mir und dem Kunde vereinbart, je nach aufwand und Material.
Grundsätzlich nehme ich 70 € die Stunde plus zusätzlich Materialkosten.
Dazu bin ich berechtigt Leistungen Dritter (z.B. Labor) dem Kunden in Rechnung zu stellen. Quittung und Rechnungen von Dritten (z.B Labor) werden separat aufgelistet in der Rechnung.
Das Honorar ist für jede Behandlung vom Kunden in bar oder per EC-Karte an mich, gegen Quittung (vorläufiger Zahlungsnachweis) zu zahlen. Es sei denn es sind mehrere oder regelmäßige Behandlungen erforderlich, dann kann jeweils zum 01. eines Monats eine Sammelrechnung erstellt werden. Eine detailliert Rechnung folgt auf Wunsch des Kunden dann per Post oder E-mail.
Bei Versand per Email gelten die Versandmeldung des genutzten Internetdienstes als Ablieferungsbeleg. Sofern die Leistungen nicht gegen Barzahlung erbracht wurden, sind sämtliche Rechnungen umgehend nach Erhalt zur Zahlung fällig.
Als Zahlungsfrist werden drei Tage nach Erhalt der Rechnung gesetzt.
(§ 271 Abs. 2 BGB) Der Kunde kommt bei Überschreitung der o.g. Zahlungsfrist sofort in Zahlungsverzug.
Ich werde nur eine Mahnung versenden, die beaufschlagte Mahngebühr beträgt 5,00 €.
Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung der Vorgang einem Inkassobüro übergeben und das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen.
Anfahrtskosten:
ab 5-10 km = 5 €
10-15 km = 10 €
15-20 km = 15 €
20-25 km = 20 €
25-30 km = 25 € usw.
§7 Arzneimittelgesetz
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 43 AMG, jeweils aktuellster Stand) ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimittel THP (Tierheilpraktikern) nicht gestattet. Die Direktverabreichung an Tiere durch den THP ist jedoch nach wie vor zulässig, da dies keine Abgabe sondern eine Verwendung ist.
Daraus folgt, dass mein Honorar grundsätzlich die verwendeten Arzneimittel enthält. Eine herausrechnung oder Spezifizierung ist nicht möglich.
Die Anwendung der vom Kunden mitgebrachten Arzneimittel durch mich ist ausgeschlossen.
Die Abgabe von Arzneimittel durch Apotheken an den Kunden für verordnete oder empfohlene Arzneimittel stellt ein nicht durch diese AGB erfasstes Direktgeschäft dar.
Das gleiche gilt für frei-Verkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere Hilfsmittel, die von mir empfohlen oder verordnet und vom Kunden in separaten Einkaufseinrichtungen bezogen werden.
Diese Direktgeschäfte haben auf die Honorar- und Rechnungsgestaltung von mir keinen Einfluss.
Die Abgabe von frei-Verkäuflichen Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln ist mir gestattet.
Unter dem Gesichtspunkt der freien Wahl der Verkaufsstelle für den Kunden, können diese Produkte vom mir gegen Provision vermittelt werden.
§8 Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zwecke der automatischen Verarbeitung gespeichert werden und verzichtet auf eine besondere Benachrichtigung nach Bundesdatenschutzgesetz.
Kontaktdaten sowie Inhalt von Beratungsgesprächen und Behandlungen unterliegen der Schweigepflicht gem. Bundesdatenschutzgesetz und dürfen an Dritte ausschließlich nach schriftlicher Bestätigung des Kunden weitergegeben werden.
§9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder eine oder mehrere Bedingungen meiner allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit aller anderen Bedingungen hiervon unberührt. § 139 BGB findet keine Anwendung.
Wortlaut der Paragraphen des BGB